Immobilienbewertung

Der Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung!

Gestärkt wird unsere Fachkompetenz in der Sachverständigentätigkeit im Bereich der “Landwirtschaft” durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. –HLBS-.

Aufgrund der beruflichen Tätigkeit und langjährlicher Erfahrungen in der OPTIMA GmbH verfügen wir über besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung.

Sie wollen ein Grundstück / landwirtschaftliche Nutzfläche kaufen oder verkaufen? 

Wir erstellen Ihnen auf Basis der Bodenrichtwerte, die vom örtlichen Gutachterausschuss jährlich auf der Grundlage gezahlter und ausgewerteter Kaufpreise für Bauland und für landwirtschaftliche Nutzflächen ermittelt und veröffentlicht werden, Ihr persönliches Gutachten.

 Durch unsere direkte Marktnähe schätzen wir die die aktuellen Preisentwicklungen für Sie fachkundig ab.

Der ermittelte VErkehrswert wird Ihnen bei der Findung von Verhandlungslösungen für den Kauf bzw. Verkauf des Gurndstückes behilflich sein.

 

Sie benötigen einen Kredit bei der Bank? 

Der ermittelte Verkehrswert Ihres Grundbesitzes gilt als Ausgangsgröße bzw. Referenzgröße für die Berechnung des gewünschten Beleihungswertes bei Ihrer Bank für eine geplante Investition.

 

Sie benötigen den Wert Ihres Grundbesitzes für eine Erb- oder eherechtliche Auseinandersetzung?

Das Verkehrswertgutachten dient Ihnen als Grundlage für Abfindungen z. B. im Fall von Einzelbewertungen un nichtprivilegierten Auseinandersetzungen in der Landwirtschaft oder zur Ermittlung des Zugewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb. 

 

Sie benötigen den gemeinen Wert nach Umbauten und Renovierungsarbeiten durch den Pächter nach Ablauf des Pachtvertrages?

Wir ermitteln Ihnen den Verkehrswert als Augangswert für Bilanzierungen einzelner Wirtschaftsgüter (Teilwert) oder als Referenzwert zur Ermittlung von Veräußerungsgewinnen. 

 

Sie sind von Eingriffen in Ihr Eigentum durch Landentzug betroffen?

Das für Sie erstellte Verkehrsgutachten gilt als Maßstab für Entschädigungszahlungen bei Entzugsflächen z. B. bei Flurbereinigungs- oder Flurneuordnungsverfahren durch die Gemeinden. 

 

Sie benötigen die Wertermittlung aus Anlass der steuerlichen Betriebsaufgabe / Betriebsübernahme / Umfirmierung?

Zur Abgabe beim Finanzamt erstellen wir ein Verkehrsgutachten Ihres Grundbesitzes. 

 

Sie überlegen eine Windenergie- oder Photovoltaikanlage zu kaufen oder zu verkaufen?

Anhand der Einspeisevergütungssätze ermiteln wir für Sie die Rentabilität dieser geplanten Investition.

 

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Anlässen für eine fachkundige Gutachtenerstellung! 

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